Die anrechenbaren Kosten HOAI der Kostenbereiche 300 und 400

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Zuletzt aktualisiert: April 2023

 

 

 

Die anrechenbaren Kosten gemäß der HOAI in den Kostenbereichen 300 und 400 richten sich nach den jeweiligen Leistungsphasen, die im Rahmen der Planung und Überwachung eines Bauprojekts erbracht werden müssen.

Im Kostenbereich 300 geht es um die technischen Anlagen und Einrichtungen, während der Kostenbereich 400 sich auf den Bereich der Tragwerksplanung bezieht. Die anrechenbaren Kosten in diesen Kostenbereichen werden in der Regel als Netto-Kosten definiert, also ohne Umsatzsteuer. Die HOAI gibt jedoch nur Mindestsätze vor, die je nach Art und Umfang des Bauprojekts, der Region und anderen Faktoren variieren können.

Anrechenbare Kosten in den Kostenbereichen 300 und 400 der HOAI werden in der Regel auf der Grundlage der Baukosten berechnet. Dazu werden die geschätzten Baukosten des Bauprojekts ermittelt und dann entsprechend den anrechenbaren Kosten in den jeweiligen Leistungsphasen aufgeteilt.

Für den Kostenbereich 300 sind etwa folgende Leistungsphasen in der HOAI definiert: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation. In jeder dieser Leistungsphasen können unterschiedliche anrechenbare Kosten entstehen, die in der Regel als Netto-Kosten berechnet werden.

Für den Kostenbereich 400 der anrechenbaren Kosten in der HOAI sind ebenfalls verschiedene Leistungsphasen definiert, wie beispielsweise die Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation. In jeder dieser Leistungsphasen können anrechenbare Kosten entstehen, die in der Regel als Netto-Kosten berechnet werden.

Anrechenbare Kosten HOAI

Anrechenbare Kosten HOAI: Erfahren Sie, welche Kosten dürfen angerechnet werden dürfen inkl. Beispiel!

 

Anrechenbare Kosten für Ingenieurbauwerke

Die anrechenbaren Kosten für Ingenieurbauwerke bei der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) werden auf Basis von drei Komponenten berechnet.

Anrechenbare Kosten netto oder brutto

Erfahren Sie, wann die nach HOAI anrechenbare Kosten netto oder brutto ausgewiesen werden und was die Ausnahmefälle sind.

Christian Breukmann

Prokurist | Leitung Vertrieb, Marketing & Produktmanagement Seit 10. Jahren bei KOBOLD Management Systeme GmbH