- Verpflichtende Formate: ZUGFeRD, XRechnung oder vergleichbare strukturierte Standards erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.
- EU-Richtlinie 2014/55/EU: Legt die Basis für nationale Umsetzungen und schreibt die elektronische Rechnungsverarbeitung vor.
- Revisionssichere Archivierung: Elektronische Dokumente müssen unverändert und manipulationssicher über den gesetzlichen Zeitraum aufbewahrt werden.
- Zeitplan 2025: Zentrales Jahr für B2B-E-Rechnungen, mit möglichen Übergangsfristen und Ausnahmen.
Elektronische Rechnungsstellung mit KOBOLD CONTROL
Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen in der EU verpflichtend. Erfahren Sie in unserem kurzen Video, was das für Sie bedeutet. Bereiten Sie sich jetzt optimal auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vor und profitieren Sie von den Vorteilen der digitalen Rechnungsstellung mit KOBOLD CONTROL.
Wer ist betroffen
B2B-Sektor, Öffentlicher- Sektor, Dientleistungs- und Lieferantenkreise
- Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können
- Standort Deutschland und kein Kleinunternehmer
- Versand von Rechnungen an Steuerpflichtige Unternehmen im Inland. (B2B)