Anrechenbare Kosten HOAI: Welche Kosten dürfen angerechnet werden?

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Zuletzt aktualisiert: Januar 2024

 

Die anrechenbaren Kosten der HOAI sind in den Leistungsbildern für die verschiedenen Leistungsphasen aufgeführt. Grundsätzlich sind alle Kosten anrechenbar, die für die Erfüllung der Leistungen notwendig und üblich sind.

Übersicht anrechenbare Kosten HOAI

  • Kosten für das Personal, einschließlich Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten
  • Kosten für Material, Ausrüstung, Werkzeug und Maschinen
  • Kosten für Reisen, Unterkunft und Verpflegung, die im Kontext der Durchführung der Leistungen anfallen.
  • Kosten für Leistungen Dritter, z. B. Fachplaner und Gutachter.
  • Kosten für Versicherungen. z. B. Haftpflichtversicherungen.
  • Kosten für Genehmigungen, Abnahmen und Prüfungen.
  • Kosten für Bauüberwachung und Bauleitung.

Wichtig: Einige Kosten wie z. B. für Marketing oder Vertrieb sind nicht anrechenbar, da sie nicht direkt zur Erfüllung der Leistungen beitragen.

Die genauen Details zu den anrechenbaren Kosten im Rahmen der HOAI können ja nach Leistungsbild und Leistungsphase variieren.

Planer müssen hierbei folgend Aspekte besonders beachten:

  1. Kostenarten: Die HOAI unterscheidet zwischen z. B. Herstellungskosten, Kosten für die Ausführungsplanung, Kosten für die Bauleitung etc.
  2. Die Berechnungsgrundlage für die anrechenbaren Kosten ist in der HOAI genau festgelegt.
  3. Honorarsätze: Die HOAI legt auch die Honorarsätze für Architekten und Ingenieure fest.
  4. Besondere Leistungen: Die HOAI sieht auch die Möglichkeit vor, dass Planer für besondere Leistungen, die über den Standardleistungsumfang hinausgehen, zusätzliche Honorare berechnen können.
  5. Rechtskonformität: Planer müssen die Vorschriften der HOAI und anderen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften beachten.

HOAI Änderungen für 2021

Die HOAI wurde im Jahr 2021 grundlegend überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen bei der Bestimmung der anrechenbaren Kosten innerhalb der HOAI.

  1. Die Abschaffung der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze: Die HOAI 2021 sieht keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr vor. Stattdessen können die Honorare frei vereinbart werden.
  2. Orientierung an Marktpreisen: Die anrechenbaren Kosten sollen sich stärker an den aktuellen Marktpreisen orientieren. Hierzu wurden in der HOAI 2021 Referenztabellen eingeführt, die als Orientierungshilfe dienen.
  3. Anpassung der Leistungsbilder: Die Leistungsbilder in der HOAI wurden angepasst. Ebenso die anrechenbaren Kosten der HOAI für die einzelnen Leistungsphasen.
  4. Einführung von BIM: Die HOAI 2021 sieht erstmals auch die anrechenbaren Kosten für die Nutzung von Building Information Modeling (BIM) vor. Hierbei werden die Kosten für die Erstellung und Nutzung eines digitalen Gebäudemodells berücksichtigt.
  5. Berücksichtigung der Nachhaltigkeit: Die HOAI 2021 berücksichtigt neu die Nachhaltigkeit bei der Bestimmung der anrechenbaren Kosten.

Wichtig: Die Änderungen der HOAI 2021 gelten nur für neue Verträge.

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  • Honorartafeln 2002 bis 2021 inklusive Kostengruppen nach DIN 276
  • Optionale erweiterte Kalkulationen nach Siemon, Simmendinger oder Teilleistungskatalog HOAI
  • Flexible Berechnung von Leistungsbild, Umbauzuschlägen, Projekt-Nebenkosten, zusätzlichen Leistungen

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Welche Faktoren werden für die anrechenbaren Kosten zugrunde gelegt?

Bei der Bestimmung der anrechenbaren Kosten gemäß HOAI werden verschiedene Faktoren berücksichtigt. Dazu gehören insbesondere:

  1. Art des Bauvorhabens: (z.B. Einfamilienhaus, Gewerbebau, Brücke).
  2. Umfang und Schwierigkeit der Planungsleistungen: Der Umfang und die Schwierigkeit der zu erbringenden Planungsleistungen (z.B. Entwurfsplanung, Ausführungsplanung) bestimmen ebenfalls die anrechenbaren Kosten.
  3. Die Honorarzonen: Die HOAI sieht verschiedene Honorarzonen vor, die je nach Art und Umfang des Bauvorhabens sowie der Leistungen des Planers unterschiedliche Honorarsätze festlegen. Die Honorarzone wird auf Basis der Brutto-Grundfläche (BGF) oder Brutto-Rauminhalts (BRI) des Bauvorhabens und gegebenenfalls der Leistungsphasen ermittelt.
  4. Berücksichtigung der Baukosten: Die HOAI berücksichtigt auch die Baukosten des Bauvorhabens bei der Berechnung der anrechenbaren Kosten. Hierzu werden die geschätzten oder tatsächlichen Baukosten als Grundlage herangezogen.
  5. Regionale Unterschiede: Die HOAI kann regional unterschiedlich angewendet werden. Die jeweilige Architekten- oder Ingenieurkammer legt die Honorarempfehlungen für die regionale Anwendung der HOAI fest,

Wichtig: Die Faktoren, die bei der Berechnung der anrechenbaren Kosten der HOAI zugrunde gelegt werden, können je nach Art des Bauvorhabens und der Leistungsphasen variieren.

Die anrechenbaren Kosten gemäß HOAI an einem Beispiel

Ein Architekt wird mit der Planung eines Einfamilienhauses beauftragt. Die Brutto-Grundfläche des geplanten Hauses beträgt 200 m². Der Auftraggeber wünscht die Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 9 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation).

  • Brutto-Grundfläche des Bauvorhabens: 200 m2
  • Honorarzone: III
  • Leistungsphase: 1 – 9
  • Honorarsatz: 23.60 %

Der anrechenbare Gesamthonorarwert beträgt damit insgesamt 55.228,80 Euro (200 m² x 865,60 Euro/m² x 23,60 %). Diese Summe stellt die anrechenbaren Kosten gemäß HOAI für die Planungsleistungen des Architekten dar. Es ist jedoch zu beachten, dass weitere Kosten, wie Baunebenkosten oder Steuern, nicht in den anrechenbaren Kosten gemäß HOAI enthalten sind und gesondert berechnet werden müssen.

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Kostenbereiche 300 und 400

Die anrechenbaren Kosten gemäß der HOAI in den Kostenbereichen 300 und 400 richten sich nach den jeweiligen Leistungsphasen, die im Rahmen der Planung und Überwachung eines Bauprojekts erbracht werden müssen.

 

Anrechenbare Kosten für Ingenieurbauwerke

Die anrechenbaren Kosten für Ingenieurbauwerke bei der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) werden auf Basis von drei Komponenten berechnet.

Anrechenbare Kosten netto oder brutto

Erfahren Sie, wann die nach HOAI anrechenbare Kosten netto oder brutto ausgewiesen werden und was die Ausnahmefälle sind.

HOAI Tabellen

Alle Leistungsbilder der HOAI auf einen Blick.

Siemon Tabellen

Alle Bewertungstabellen nach Siemon.

Christian Breukmann

Prokurist | Leitung Vertrieb, Marketing & Produktmanagement Seit 10. Jahren bei KOBOLD Management Systeme GmbH