HOAI anrechenbare Kosten netto oder brutto?
|
In der Regel gelten die anrechenbaren Kosten gemäß der HOAI als Netto-Kosten, das heißt ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird nicht als Teil der anrechenbaren Kosten betrachtet, da sie in der Regel als Vorsteuer abziehbar ist.
Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen die anrechenbaren Kosten als Brutto-Kosten berechnet werden können. Ein Beispiel dafür ist die Berechnung von Honoraren auf der Grundlage des Kostenerstattungsprinzips. Dieses Prinzip kommt zum Einsatz, wenn eine außergerichtliche Streitbeilegung zwischen dem Auftraggeber und dem Architekten oder Ingenieur stattfindet. In diesem Fall kann das Honorar auf der Grundlage der Brutto-Kosten berechnet werden.
Ein weiteres Beispiel, in dem die anrechenbaren Kosten als Brutto-Kosten berechnet werden können, ist die Berechnung von Honoraren für Leistungen, die außerhalb des Geltungsbereichs der HOAI liegen, wie zum Beispiel Beratungsleistungen oder Gutachten. Hier kann das Honorar auf der Grundlage der Brutto-Kosten berechnet werden, wenn dies zwischen dem Auftraggeber und dem Architekten oder Ingenieur vereinbart wird.