Leistungsphasen innerhalb der HOAI 2021
Für das Honorar von Architekten- und Ingenieuren gilt ab dem 1. Januar 2021 Vertragsfreiheit, d. h. der Minderst- und Höchstsatz sind nicht mehr bindend. Honorarübersichten sind somit nur als Empfehlung zu verstehen.
Für die Vereinbarung nach § 7 Abs.1 S.1 HOAI von 2021 ist keine eigenhändige Unterschrift erforderlich, es genügt eine E-Mail. Und: Private Bauherren müssen laut neuer Fassung der HOAI vom Architekten darauf aufmerksam gemacht werden, dass ein von der HOAI abweichenden Honorar möglich ist. Wird dies versäumt, so gilt das Basishonorar.
Bei der Erstellung eines Bauobjektes werden hier alle Arbeiten in neun Leistungsphasen (LPH) unterteilt. Die Leistungsphasen sind nach dem zeitlichen Ablauf (logischer Bauablauf) gegliedert. Es beginnt mit der Vorbereitung der Planungen und endet erst mit der Leistungsphase 9 nach dem Ende der Gewährleistungsfrist.
Die innerhalb der Leistungsphasen beschreiben nur die Grundleistungen, die sogenannten besonderen Leistungen werden nicht berücksichtigt in der HOAI. Was genau zu den Grundleistungen gehört, darüber gibt die HOAI Auskunft. (siehe § 3 Abs. 2 HOAI).
Die Leistungsphasen werden nochmals einzeln für die jeweiligen Leistungsbilder beschrieben. Dies könnten man grob als Abteilungen bezeichnen, die ein Gebäude durchläuft.
Die Leistungsbilder im Einzelnen
- Gebäude und Innenräume
- Freianlagen
- Ingenieurbauwerke
- Verkehrsanlagen
- Tragwerksplanung
- Technische Ausrüstung
- Bauleitplanung
- Landschaftsplanung
Somit ergeben sich für jedes Leistungsbild nochmals jeweils 9 Leistungsstufen. Diese beiden Bereiche zusammengefasst, ergeben dann eine umfassende Matrix, bzw. die Tabelle. der HOAI Leistungsphasen 1-9. Um die Zusammenhänge etwas übersichtlicher und verständlicher zu erklären, werden nachfolgend zunächst die einzelnen Leistungsphasen beschrieben. Der HOAI Leistungsphase 8 und der HOAI Leistungsphase 9 ist jeweils ein gesondertes Kapitel gewidmet.
Anwendungsbereiche innerhalb der HOAI Leistungsphasen
Leistungsbereiche beschreiben die übergeordneten Kategorien, die die verschiedenen Tätigkeitsbereiche abdecken, während die Leistungsbilder die spezifischen Aufgaben und Leistungen in den einzelnen Phasen innerhalb eines Leistungsbereichs beschreiben.
Leistungsbereich: Gebäude und Innenräume
Das Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ im Rahmen der HOAI beschreibt die Leistungen, die ein Architekt oder Ingenieur bei der Planung und Umsetzung von Gebäuden und Innenräumen erbringt. Dieses Leistungsbild ist insbesondere für Architekten und Innenarchitekten relevant.
Im Rahmen des Leistungsbildes „Gebäude und Innenräume“ können folgende Planungs- und Beratungsleistungen erbracht werden:
- Architektonische Entwürfe
- Gestaltungsvorschläge
- Materialkonzepte
- Erstellung von Plänen und Zeichnungen, wie z. B. Grundrissen, Schnitten und Ansichten,
- Bautechnische Beratung
- Bauphysik
- Koordination und Integration von Fachplanungen, wie die Tragwerksplanung, oder Haustechnikplanung
- Projektsteuerung und Bauleitung sowie die Überwachung
- Grundlagenermittlung: In dieser Phase werden die grundsätzlichen Anforderungen und Zielsetzungen des Bauvorhabens definiert und geprüft, ob das Bauvorhaben realisierbar ist. Hierzu gehören z. B. die Prüfung von baurechtlichen Vorgaben, die Festlegung des Nutzerprofils und die Erstellung eines Raumprogramms.
- Vorplanung: In dieser Phase werden verschiedene Entwurfsvarianten für das Bauvorhaben entwickelt und bewertet. Hier werden auch die Kosten und die Baurechtsfragen geprüft.
- Entwurfsplanung: In dieser Phase wird der endgültige Entwurf für das Bauvorhaben entwickelt. Hier werden auch die Details des Bauvorhabens, wie z. B. Materialien, Farben und Oberflächen, festgelegt.
- Genehmigungsplanung: In dieser Phase werden alle Unterlagen und Pläne erstellt, die für die Genehmigung des Bauvorhabens bei den zuständigen Behörden erforderlich sind.
- Ausführungsplanung: In dieser Phase werden alle Details des Bauvorhabens festgelegt, die für die Umsetzung auf der Baustelle erforderlich sind. Hier werden z. B. Ausschreibungen erstellt und detaillierte Pläne und Zeichnungen angefertigt.
- Vorbereitung der Vergabe: In dieser Phase werden alle Unterlagen erstellt, die für die Vergabe der Bauleistungen an Unternehmen erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. die Ausschreibungsunterlagen und die Vergabebedingungen.
- Objektüberwachung: In dieser Phase überwacht der Architekt oder Ingenieur die Umsetzung des Bauvorhabens auf der Baustelle. Hier werden z. B. die Arbeiten der ausführenden Unternehmen überwacht und kontrolliert, ob sie den vereinbarten Standards entsprechen.
- Objektbetreuung und Dokumentation: In dieser Phase werden die Unterlagen und Dokumente, die im Rahmen des Bauvorhabens erstellt wurden, zusammengeführt und aufbereitet. Hierzu gehören z. B. die Abrechnungen der Unternehmen und die Übergabe des Bauvorhabens an den Bauherrn.