Die HOAI Leistungsphasen 1–9: Das ist bei Leistungsbildern zu beachten (inkl. detaillierter Anwendungsbereiche)

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Zuletzt aktualisiert: April 2024

Leistungsphasen innerhalb der HOAI 2021

Für das Honorar von Architekten- und Ingenieuren gilt ab dem 1. Januar 2021 Vertragsfreiheit, d. h. der Minderst- und Höchstsatz sind nicht mehr bindend. Honorarübersichten sind somit nur als Empfehlung zu verstehen.

Für die Vereinbarung nach § 7 Abs.1 S.1 HOAI von 2021 ist keine eigenhändige Unterschrift erforderlich, es genügt eine E-Mail. Und: Private Bauherren müssen laut neuer Fassung der HOAI vom Architekten darauf aufmerksam gemacht werden, dass ein von der HOAI abweichenden Honorar möglich ist. Wird dies versäumt, so gilt das Basishonorar.

Bei der Erstellung eines Bauobjektes werden hier alle Arbeiten in neun Leistungsphasen (LPH) unterteilt. Die Leistungsphasen sind nach dem zeitlichen Ablauf (logischer Bauablauf) gegliedert. Es beginnt mit der Vorbereitung der Planungen und endet erst mit der Leistungsphase 9 nach dem Ende der Gewährleistungsfrist.

Die innerhalb der Leistungsphasen beschreiben nur die Grundleistungen, die sogenannten besonderen Leistungen werden nicht berücksichtigt in der HOAI. Was genau zu den Grundleistungen gehört, darüber gibt die HOAI Auskunft. (siehe § 3 Abs. 2 HOAI).

Die Leistungsphasen werden nochmals einzeln für die jeweiligen Leistungsbilder beschrieben. Dies könnten man grob als Abteilungen bezeichnen, die ein Gebäude durchläuft.

Die Leistungsbilder im Einzelnen

  • Gebäude und Innenräume
  • Freianlagen
  • Ingenieurbauwerke
  • Verkehrsanlagen
  • Tragwerksplanung
  • Technische Ausrüstung
  • Bauleitplanung
  • Landschaftsplanung

Somit ergeben sich für jedes Leistungsbild nochmals jeweils 9 Leistungsstufen. Diese beiden Bereiche zusammengefasst, ergeben dann eine umfassende Matrix, bzw. die Tabelle. der HOAI Leistungsphasen 1-9. Um die Zusammenhänge etwas übersichtlicher und verständlicher zu erklären, werden nachfolgend zunächst die einzelnen Leistungsphasen beschrieben. Der HOAI Leistungsphase 8 und der HOAI Leistungsphase 9 ist jeweils ein gesondertes Kapitel gewidmet.

Anwendungsbereiche innerhalb der HOAI Leistungsphasen

Leistungsbereiche beschreiben die übergeordneten Kategorien, die die verschiedenen Tätigkeitsbereiche abdecken, während die Leistungsbilder die spezifischen Aufgaben und Leistungen in den einzelnen Phasen innerhalb eines Leistungsbereichs beschreiben.

Leistungsbereich: Gebäude und Innenräume

Das Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ im Rahmen der HOAI beschreibt die Leistungen, die ein Architekt oder Ingenieur bei der Planung und Umsetzung von Gebäuden und Innenräumen erbringt. Dieses Leistungsbild ist insbesondere für Architekten und Innenarchitekten relevant.

Im Rahmen des Leistungsbildes „Gebäude und Innenräume“ können folgende Planungs- und Beratungsleistungen erbracht werden:

  • Architektonische Entwürfe
  • Gestaltungsvorschläge
  • Materialkonzepte
  • Erstellung von Plänen und Zeichnungen, wie z. B. Grundrissen, Schnitten und Ansichten,
  • Bautechnische Beratung
  • Bauphysik
  • Koordination und Integration von Fachplanungen, wie die Tragwerksplanung, oder Haustechnikplanung
  • Projektsteuerung und Bauleitung sowie die Überwachung
  1. Grundlagenermittlung: In dieser Phase werden die grundsätzlichen Anforderungen und Zielsetzungen des Bauvorhabens definiert und geprüft, ob das Bauvorhaben realisierbar ist. Hierzu gehören z. B. die Prüfung von baurechtlichen Vorgaben, die Festlegung des Nutzerprofils und die Erstellung eines Raumprogramms.
  2. Vorplanung: In dieser Phase werden verschiedene Entwurfsvarianten für das Bauvorhaben entwickelt und bewertet. Hier werden auch die Kosten und die Baurechtsfragen geprüft.
  3. Entwurfsplanung: In dieser Phase wird der endgültige Entwurf für das Bauvorhaben entwickelt. Hier werden auch die Details des Bauvorhabens, wie z. B. Materialien, Farben und Oberflächen, festgelegt.
  4. Genehmigungsplanung: In dieser Phase werden alle Unterlagen und Pläne erstellt, die für die Genehmigung des Bauvorhabens bei den zuständigen Behörden erforderlich sind.
  5. Ausführungsplanung: In dieser Phase werden alle Details des Bauvorhabens festgelegt, die für die Umsetzung auf der Baustelle erforderlich sind. Hier werden z. B. Ausschreibungen erstellt und detaillierte Pläne und Zeichnungen angefertigt.
  6. Vorbereitung der Vergabe: In dieser Phase werden alle Unterlagen erstellt, die für die Vergabe der Bauleistungen an Unternehmen erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. die Ausschreibungsunterlagen und die Vergabebedingungen.
  7. Objektüberwachung: In dieser Phase überwacht der Architekt oder Ingenieur die Umsetzung des Bauvorhabens auf der Baustelle. Hier werden z. B. die Arbeiten der ausführenden Unternehmen überwacht und kontrolliert, ob sie den vereinbarten Standards entsprechen.
  8. Objektbetreuung und Dokumentation: In dieser Phase werden die Unterlagen und Dokumente, die im Rahmen des Bauvorhabens erstellt wurden, zusammengeführt und aufbereitet. Hierzu gehören z. B. die Abrechnungen der Unternehmen und die Übergabe des Bauvorhabens an den Bauherrn.

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Leistungsbereich „Freianlagen“

Das Leistungsbild „Freianlagen“ ist ein Bestandteil der HOAI und umfasst die Leistungen, die ein Landschaftsarchitekt oder Freiraumplaner im Rahmen der Planung und Gestaltung von Außenanlagen erbringt. Es umfasst die Planung und Realisierung von Grünflächen, Gärten, Parkanlagen, Spielplätzen, Plätzen, Wegen, Straßenbegrünung und anderen Freiflächen.

Das Leistungsbild „Freianlagen“ gliedert sich in verschiedene Leistungsphasen:

  1. Grundlagenermittlung: In dieser Phase werden die grundsätzlichen Anforderungen und Zielsetzungen der Freianlage ermittelt. Dazu gehören die Analyse des Standortes, die Festlegung der Nutzung und die Abstimmung mit anderen Fachplanern.
  2. Vorplanung: In dieser Phase werden verschiedene Gestaltungsideen und Konzepte für die Freianlage entwickelt und bewertet. Hierbei werden auch Kosten- und Flächenuntersuchungen durchgeführt.
  3. Entwurfsplanung: In dieser Phase wird der endgültige Gestaltungsplan für die Freianlage erarbeitet. Dabei werden z.B. die Pflanzenauswahl, Wegeführungen, Möblierungen und Wasseranlagen festgelegt.
  4. Genehmigungsplanung: In dieser Phase werden alle erforderlichen Unterlagen und Pläne erstellt, um die Genehmigung der Freianlage bei den zuständigen Behörden einzuholen.
  5. Ausführungsplanung: In dieser Phase werden detaillierte Pläne und Zeichnungen erstellt, die als Grundlage für die Umsetzung der Freianlage dienen. Hierzu gehören z.B. Pflanz- und Bauausführungspläne sowie Ausschreibungsunterlagen.
  6. Vorbereitung der Vergabe: In dieser Phase werden die erforderlichen Schritte zur Vergabe der Bauleistungen vorbereitet. Dazu gehört die Erstellung von Leistungsverzeichnissen und die Auswahl potenzieller Auftragnehmer.
  7. Objektüberwachung: In dieser Phase überwacht der Landschaftsarchitekt oder Freiraumplaner die Umsetzung der Freianlage auf der Baustelle. Er überprüft die Arbeiten der ausführenden Unternehmen und stellt sicher, dass die gestalterischen und technischen Vorgaben eingehalten werden.
  8. Objektbetreuung und Dokumentation: In dieser Phase erfolgt die Betreuung der fertiggestellten Freianlage, einschließlich der Überprüfung der Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen. Außerdem werden alle relevanten Dokumente und Unterlagen zusammengeführt und dokumentiert.

Im Rahmen des Leistungsbildes „Freianlagen“ können folgende Planungs- und Beratungsleistungen erbracht werden:

  • Gestaltungskonzepte für Außenanlagen
  • Auswahl und Platzierung von Pflanzen, Bäumen und Sträuchern
  • Entwurf von Wegen, Plätzen und Sitzgelegenheiten
  • Planung von Spiel- und Sportflächen
  • Integration von Beleuchtung, Wasseranlagen und anderen Elementen
  • Beratung hinsichtlich ökologischer Aspekte und Nachhaltigkeit
  • Koordination mit anderen Fachplanern am Bauprojekt

Leistungsbereich Ingenieurbauwerke

Das Leistungsbild „Ingenieurbauwerke“ beschreibt in der HOAI die Leistungen, die ein Ingenieur im Rahmen der Planung, Konstruktion und Überwachung von Bauwerken erbringt. Es umfasst die Planung und Realisierung von Brücken, Tunneln, Stützbauwerken, Wasserbauwerken, Schleusen, Dämmen und ähnlichen Ingenieurbauwerken.

Das Leistungsbild „Ingenieurbauwerke“ gliedert sich in verschiedene Leistungsphasen:

  1. Grundlagenermittlung: In dieser Phase werden die grundsätzlichen Anforderungen und Zielsetzungen des Ingenieurbauwerks ermittelt. Dazu gehören die Standortanalyse, die Festlegung der Nutzung und die Abstimmung mit anderen Fachplanern.
  2. Vorplanung: Hier werden verschiedene Entwurfsvarianten und Konzepte für das Ingenieurbauwerk entwickelt und bewertet. Dabei werden auch Kosten- und Flächenuntersuchungen durchgeführt.
  3. Entwurfsplanung: In dieser Phase wird der endgültige Entwurf für das Ingenieurbauwerk erarbeitet. Dabei werden z.B. die statischen Berechnungen, Materialauswahl und Konstruktionspläne definiert.
  4. Genehmigungsplanung: Es werden alle erforderlichen Unterlagen und Pläne erstellt, um die Genehmigung des Ingenieurbauwerks bei den zuständigen Behörden einzuholen.
  5. Ausführungsplanung: Nun werden detaillierte Pläne und Zeichnungen erstellt, die als Grundlage für die Umsetzung des Ingenieurbauwerks dienen. Hierzu gehören z.B. Werk- und Ausführungspläne, Bauzeitpläne und Ausschreibungsunterlagen.
  6. Vorbereitung der Vergabe: In dieser Phase werden die erforderlichen Schritte zur Vergabe der Bauleistungen vorbereitet. Dazu gehört die Erstellung von Leistungsverzeichnissen und die Auswahl potenzieller Auftragnehmer.
  7. Objektüberwachung: Der Ingenieur überwacht die Umsetzung des Ingenieurbauwerks auf der Baustelle. Er überprüft die Arbeiten der ausführenden Unternehmen und stellt sicher, dass die gestalterischen und technischen Vorgaben eingehalten werden.
  8. Objektbetreuung und Dokumentation: Schließlich erfolgt die Betreuung des fertiggestellten Ingenieurbauwerks, einschließlich der Überprüfung der Instandhaltungsmaßnahmen. Außerdem werden alle relevanten Dokumente und Unterlagen zusammengeführt und dokumentiert.

Im Rahmen des Leistungsbildes „Ingenieurbauwerke“ können folgende Planungs- und Beratungsleistungen erbracht werden:

  • Statische Berechnungen und Tragwerksplanung
  • Konstruktionsentwurf und Materialauswahl
  • Erstellung von Bau- und Ausführungsplänen
  • Bauüberwachung und Qualitätssicherung
  • Koordination mit anderen Fachplanern und Bauunternehmen
  • Prüfung der Baustoffe und Bauausführung
  • Betreuung während der Inbetriebnahme

 Leistungsbereich Verkehrsplanung

Das Leistungsbild „Verkehrsplanung“ beschreibt in der HOAI die Leistungen, die ein Verkehrsplaner im Rahmen der Planung und Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturprojekten erbringt. Diese Leistungsbild konzentriert sich speziell auf die Arbeit von Verkehrsplanern, Verkehrsingenieuren und Straßenbauingenieuren. Hier sind lediglich sechs Leistungsbilder wichtig:

Im Rahmen des Leistungsbildes „Verkehrsplanung“ können folgende Planungs- und Beratungsleistungen erbracht werden:

  • Verkehrsuntersuchungen und -prognosen
  • Verkehrskonzepte und Entwürfe für Straßen, Plätze und Knotenpunkte
  • Erstellung von Verkehrsplänen und -regelungen
  • Verkehrsplanerische Beratung und Begleitung von Planungsprozessen.
  • Koordination und Integration von Fachplanungen, wie z.B. Tragwerksplanung.
  • Projektsteuerung und Bauleitung
  • Überwachung und Kontrolle des Verkehrsinfrastrukturprojektes.

Das Leistungsbild für Verkehrsplaner und seine sechs Leistungsphasen:

  1. Grundlagenermittlung: In dieser Phase werden die grundsätzlichen Anforderungen und Zielsetzungen des Verkehrsinfrastrukturprojekts definiert und geprüft, ob das Projekt realisierbar ist. Hierzu gehören z.B. die Prüfung von verkehrlichen und städtebaulichen Vorgaben, die Erstellung von Verkehrserhebungen und Verkehrsprognosen sowie die Abstimmung mit anderen Fachplanern.
  2. Vorplanung: Hier werden die verschiedenen Entwurfsvarianten für das Verkehrsinfrastrukturprojekt entwickelt und bewertet. Hier werden auch die Kosten und die baurechtlichen Fragen geprüft.
  3. Entwurfsplanung: In diesem Abschnitt des Leistungsbildes wird der endgültige Entwurf für das Verkehrsinfrastrukturprojekt entwickelt. Hier werden auch die Details des Projekts, wie z.B. Straßenverläufe, Knotenpunkte, Geh- und Radwege, festgelegt.
  4. Genehmigungsplanung: : In dieser Phase werden alle Unterlagen und Pläne erstellt, die für die Genehmigung des Verkehrsinfrastrukturprojekts bei den zuständigen Behörden erforderlich sind.
  5. Ausführungsplanung: In dieser Phase werden alle Details des Verkehrsinfrastrukturprojekts festgelegt, die für die Umsetzung auf der Baustelle erforderlich sind. Hier werden z.B. Ausschreibungen erstellt und detaillierte Pläne und Zeichnungen angefertigt.
  6. Objektüberwachung: In dieser Phase überwacht der Verkehrsplaner die Umsetzung des Verkehrsinfrastrukturprojekts auf der Baustelle. Hier werden z.B. die Arbeiten der ausführenden Unternehmen überwacht und kontrolliert, ob sie den vereinbarten Standards entsprechen.

Leistungsbild Tragwerksplanung

Das Leistungsbild „Tragwerksplanung“ ist ein Bestandteil der HOAI und beschreibt die Leistungen, die die ein Tragwerksplaner im Rahmen der Planung und Umsetzung von Bauprojekten erbringt. Dieses Leistungsbild ist insbesondere für Bauingenieure, Architekten und Bauherren relevant.

Das Leistungsbild ist in neun Leistungsphasen unterteilt:

  1. Grundlagenermittlung: In dieser Phase werden die grundsätzlichen Anforderungen und Zielsetzungen des Bauprojekts definiert und geprüft, ob das Projekt realisierbar ist. Hierzu gehören z.B. die Prüfung von baurechtlichen Vorgaben, die Bestimmung der Bodenverhältnisse und die Abstimmung mit anderen Fachplanern.
  2. Vorplanung: Es werden verschiedene Entwurfsvarianten für das Bauprojekt entwickelt und bewertet, und es werden die Kosten und die baurechtlichen Fragen geprüft.
  3. Entwurfsplanung: In dieser Phase wird der endgültige Entwurf für das Bauprojekt entwickelt, und auch die Details des Projekts, wie z.B. die statischen Berechnungen und die Wahl der geeigneten Baumaterialien werden festgelegt.
  4. Genehmigungsplanung: Es werden alle Unterlagen und Pläne erstellt, die für die Genehmigung des Bauprojekts bei den zuständigen Behörden erforderlich sind.
  5. Ausführungsplanung: Die Details des Bauprojekts, die für die Umsetzung auf der Baustelle erforderlich sind, werden festgelegt. Hier werden z.B. Ausschreibungen erstellt und detaillierte Pläne und Zeichnungen angefertigt.
  6. Vorbereitung der Vergabe: In dieser Phase werden alle Vorbereitungen für die Vergabe der Bauaufträge getroffen. Hier werden z.B. die Ausschreibungsunterlagen erstellt und die Bieter ausgewählt.
  7. Mitwirkung bei der Vergabe: Der Tragwerksplaner unterstützt den Bauherren bei der Auswahl der Dienstleister und bei der Vergabe der Bauaufträge.
  8. Objektüberwachung: In dieser Phase überwacht der Tragwerksplaner die Umsetzung des Bauprojekts auf der Baustelle. Hier werden z.B. die Arbeiten der ausführenden Unternehmen überwacht und kontrolliert, ob sie den vereinbarten Standards entsprechen.
  9. Objektbetreuung und Dokumentation: Der Tragwerksplaner organisiert für den Bauherren die Abnahme des Bauprojekts und erstellt die Dokumentation.

Im Rahmen des Leistungsbildes „Tragwerksplanung“ können folgende Planungs- und Beratungsleistungen erbracht werden:

  • Statik und Tragwerksplanung für alle Arten von Bauwerken
  • Konstruktive Beratung und Entwurfsunterstützung

Leistungsbild TGA

Das Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ als Bestandteil der HOAI beschreibt die Leistungen, die ein Fachplaner für technische Gebäudeausrüstung im Rahmen der Planung, Umsetzung und Überwachung von technischen Anlagen und Systemen erbringt. Es umfasst die Planung und Realisierung von Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Sanitär-, Elektro-, Kommunikations- und Sicherheitstechnik.

Das Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ umfasst verschiedene Leistungsphasen:

  1. Grundlagenermittlung: Zu Beginn werden die grundsätzlichen Anforderungen und Zielsetzungen der technischen Ausrüstung ermittelt. Dazu gehören die Festlegung der Nutzungsanforderungen, die Abstimmung mit anderen Fachplanern und die Analyse der technischen Rahmenbedingungen.
  2. Vorplanung: Nun folgen verschiedene Konzepte und Lösungsansätze für die technische Ausrüstung. Hierbei werden auch Kosten- und Energieuntersuchungen durchgeführt.
  3. Entwurfsplanung: Erarbeitet wird der detaillierte Entwurf für die technische Ausrüstung. Dabei erfolgt z.B. die Auswahl der technischen Systeme, die Dimensionierung der Anlagenkomponenten und die Berechnung der Leistungen.
  4. Genehmigungsplanung: In dieser Phase werden alle erforderlichen Unterlagen und Pläne erstellt, um die Genehmigung der technischen Ausrüstung bei den zuständigen Behörden einzuholen.
  5. Ausführungsplanung: In dieser Phase werden detaillierte Ausführungspläne und Unterlagen erstellt, die als Grundlage für die Umsetzung der technischen Ausrüstung dienen. Hierzu gehören z.B. Installationspläne, Verkabelungspläne und Ausschreibungsunterlagen.
  6. Vorbereitung der Vergabe: Jetzt werden die erforderlichen Schritte zur Vergabe der Bauleistungen vorbereitet. Dazu gehört die Erstellung von Leistungsverzeichnissen und die Auswahl potenzieller Auftragnehmer für die Installation und den Einbau der technischen Anlagen.
  7. Objektüberwachung: Der Fachplaner überwacht die Umsetzung der technischen Ausrüstung auf der Baustelle. Er überprüft die Arbeiten der ausführenden Unternehmen und stellt sicher, dass die gestellten Anforderungen und technischen Vorgaben eingehalten werden.
  8. Objektbetreuung und Dokumentation: Es folgt die Betreuung der fertiggestellten technischen Ausrüstung, einschließlich der Überprüfung der Funktionstüchtigkeit und der Abnahme der Anlagen. Außerdem werden alle relevanten Dokumente und Unterlagen zusammengeführt und dokumentiert.

Im Rahmen des Leistungsbildes „Technische Ausrüstung“ können folgende Planungs- und Beratungsleistungen erbracht werden:

Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik: Planung von Heizungs- und Kühlsystemen, Belüftungsanlagen und Klimatisierungskonzepten.

Leistungsbild Bauleitplanung

Das Leistungsbild „Bauleitplanung“ beschreibt die Leistungen, die im Rahmen der Planung und Entwicklung von städtebaulichen Konzepten und Bauleitplänen erbracht werden. Die Bauleitplanung ist ein wichtiger Bestandteil des kommunalen Planungsprozesses und regelt die bauliche und städtebauliche Entwicklung.

Die Bauleitplanung umfasst in der Regel die folgenden Leistungen:

  1. Analyse und Bestandsaufnahme: Zunächst werden die vorhandenen städtebaulichen Gegebenheiten, wie z.B. Bebauung, Infrastruktur, Landschaftsmerkmale und Verkehrsverbindungen, analysiert und dokumentiert. Auch rechtliche Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben werden berücksichtigt.
  2. Zielsetzung und Entwicklungskonzept: Auf Basis der Bestandsaufnahme werden Ziele und Leitbilder für die zukünftige Entwicklung des Planungsgebiets festgelegt. Es werden städtebauliche Konzepte erarbeitet, die die gewünschte Nutzung, Bebauung, Verkehrsinfrastruktur und Grünflächenplanung umfassen.
  3. Entwurf und Planung: Es werden konkrete Planungsvarianten erarbeitet, welche die vorgesehenen baulichen und städtebaulichen Ziele umsetzen. Es werden Bebauungspläne, Flächennutzungspläne und gegebenenfalls weitere Planungsinstrumente erstellt, die die rechtlichen Grundlagen für die spätere Bebauung und Entwicklung des Gebiets darstellen.
  4. Öffentlichkeitsbeteiligung: Im Rahmen der Bauleitplanung wird in der Regel eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Bürgerinnen und Bürger, Interessengruppen und Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, sich zu den Planungsvarianten und -entwürfen zu äußern und ihre Anregungen und Bedenken einzubringen.
  5. Abwägung und Beschlussfassung: Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden in die Planungen einbezogen und gegebenenfalls abgewogen. Auf Basis dieser Abwägung erfolgt die Beschlussfassung über die endgültigen Bauleitpläne durch die zuständigen Gremien der Kommune.
  6. Umsetzung und Kontrolle: Nach der Beschlussfassung werden die Bauleitpläne umgesetzt. Das bedeutet, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die gewünschte bauliche Entwicklung des Gebiets zu ermöglichen. Die Einhaltung der Planungsziele und -vorgaben wird kontrolliert und gegebenenfalls überwacht.

Die Bauleitplanung ist ein komplexer Prozess, der sowohl fachliches Know-how als auch eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren erfordert, darunter Stadtplaner, Architekten, Ingenieure, Behörden und der Öffentlichkeit. Ziel ist es, eine nachhaltige, funktionale und ästhetisch ansprechende städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen und die Interessen der verschiedenen Stakeholder zu berücksichtigen.

Leistungsbild Landschaftsplanung

Das Leistungsbild „Landschaftsplanung“ umfasst die Leistungen, die im Rahmen der Planung, Gestaltung und Entwicklung von Landschaftsräumen erbracht werden. Die Landschaftsplanung spielt eine wichtige Rolle bei der Erhaltung und Entwicklung von natürlichen und kulturlandschaftlichen Ressourcen und bei der Integration von menschlichen Aktivitäten in die Landschaft.

Die Landschaftsplanung umfasst typischerweise die folgenden Aufgaben:

  1. Bestandsaufnahme und Analyse: In dieser Phase werden die bestehenden landschaftlichen Gegebenheiten und Merkmale erfasst und analysiert. Dazu gehören topografische und geografische Daten, Vegetation, Gewässer, Bodenbeschaffenheit und landwirtschaftliche Nutzung. Auch kulturelle Aspekte wie historische Gebäude oder archäologische Fundstellen können berücksichtigt werden.
  2. Zielsetzung und Planungskonzept: Basierend auf der Bestandsaufnahme werden Ziele und Leitbilder für die zukünftige Entwicklung und Gestaltung des Landschaftsraums definiert. Es werden Konzepte entwickelt, die die Erhaltung und Förderung der landschaftlichen Vielfalt, der ökologischen Funktionen und der ästhetischen Qualitäten berücksichtigen.
  3. Landschaftsgestaltung und -entwicklung: In dieser Phase werden konkrete Maßnahmen zur Gestaltung und Entwicklung der Landschaft umgesetzt. Dazu gehören die Auswahl und Anordnung von Pflanzenarten, die Schaffung von Lebensräumen für bestimmte Tierarten, die Anlage von Grünflächen und Parks, die Gestaltung von Wegen und Plätzen sowie die Integration von Landschaftselementen wie Wasserflächen oder Skulpturen.
  4. Naturschutz und Biotopverbesserung: Die Landschaftsplanung berücksichtigt den Schutz und die Förderung der natürlichen Lebensräume und der biologischen Vielfalt. Es werden Maßnahmen ergriffen, um bedrohte Tier- und Pflanzenarten zu schützen, Biotope zu verbessern und ökologische Korridore zu schaffen.
  5. Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Landschaftsplanung beinhaltet oft die Einbeziehung der Öffentlichkeit, um ihre Bedürfnisse und Anliegen zu berücksichtigen. Es werden Informationsveranstaltungen, Workshops oder Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt, um die Meinungen und Ideen der Menschen vor Ort zu erfassen und in die Planung einzubeziehen.
  6. Umweltverträglichkeitsprüfung: Bei größeren landschaftsplanerischen Projekten kann eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sein, um die Auswirkungen auf Natur und Umwelt zu bewerten und mögliche Maßnahmen zur Minimierung von negativen Einflüssen zu identifizieren

Die Landschaftsplanung ist eine interdisziplinäre Aufgabe, die enge Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten, Biologen, Geografen, Bodenkundlern, Behörden und der Öffentlichkeit erfordert. Das Ziel ist es, eine harmonische und nachhaltige Nutzung der Landschaft zu gewährleisten, die ökologischen, sozialen und ästhetischen Bedürfnisse der Menschen erfüllt und zur Lebensqualität beiträgt.

 

HOAI Bauphase 1: Grundlagenermittlung

Zunächst müssen mit dem Bauherren grundlegende Fragen geklärt werden: Was soll für wen, zu welchem Zweck wo erbaut werden. Der Architekt unterstützt den Bauherren auch bei der Suche nach dem passenden Grundstück.

Die Leistungen im Einzelnen:

  • Bedürfnisse des Bauherrn definieren
  • Auswahl des Baugrundstücks und Besichtigung
  • Umfang des Gesamtprojekts erläutern
  • Formulierung von Entscheidungshilfen zur Auswahl von Fachplanern
  • Zusammenfassende Erklärung der Ergebnisse

HOAI Bauphase 2: Vorplanung

Nun entsteht der erste Entwurf, der schon eine erste grobe Kosteneinschätzung zulässt. Diskutiert werden die Energieversorgung, Baustil, Bautechnik und Materialwahl. Die Planung ist jetzt noch wenig ausgereift.

Die Leistungen im Einzelnen:

  • Festlegung der Leistungen der Fachplaner
  • Anfertigung der des ersten Entwurfs
  • Fachplaner mit grundlegenden Informationen versorgen
  • Genehmigungsverfahren vorbereiten
  • Erste Kostenübersicht erstellen und mit Budget vergleichen
  • Ersten groben Terminplan festlegen

HOAI Bauphase 3: Entwurfsplanung

Nachdem der Bauherr die Kostenschätzung abgesegnet hat, wird der Vorentwurf weiter konkretisiert und es entsteht das erste realistisches und schlüssige Planungskonzept sowie ein vollständiges Modell, real oder digital. Alle definierten Anforderungen werden hier grob berücksichtigt.

Die Leistungen im Einzelnen:

  • Fachplaner über den Projektstand informieren
  • Objektbeschreibung erstellen
  • Genehmigung vorbereiten
  • Budgetplanung des Projekts
  • Protokollierung der Ergebnisse
  • Kostenschätzung nach Gewerken aufteilen

HOAI Bauphase 4: Genehmigungsplanung

Die Genehmigung wird beantragt. Zu den behördlichen eingeforderten Unterlagen gehören, die ausgefüllten Formulare, sämtliche Berechnungen und die Bau- und Teilpläne.

Die Leistungen im Einzelnen:

  • Einholung der Genehmigung durch die Nachbarn
  • Technische Nachweise und Berechnung bereitstellen
  • Unterlagen vorlegen
  • Inhalte und Berechnungen updaten

HOAI Bauphase 5: Ausführungsplanung

Erst jetzt wird ein konkreter Entwurf für die Fachplaner und die Berechnung der Baustoffe (Massenermittlung) ermittelt. Diese Angaben werden für das Leistungsverzeichnis und die Anfragen und die Objektbeschreibung benötigt. Der Architekt berät sich bereits jetzt mit Handwerkern und Fachfirmen.

Die Leistungen im Einzelnen:

  • Ausführungsplanung detailliert erstellen
  • Informationen bereitstellen für alle am Projekt Beteiligten
  • Baukonstruktionen überprüfen und mit Ausführungsplanung vergleichen

HOAI Bauphase 6: Vorbereitung der Vergabe

Es wird die Vergabe der Aufträge, mit den nötigen Unterlagen an die Handwerker vorbereitet. Es werden die Kostenvoranschläge eingeholt und in Leistungspakete nach Gewerken zusammengefasst.

Die Leistungen im Einzelnen:

  • Fristen für die Vergabe festlegen
  • Leistungsbeschreibungen erstellen
  • Ermittlung von Mengen
  • Kostenkontrolle und Vergleich Preisen aus dem Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  • Vergabeunterlagen komplett zusammenstellen.

HOAI Bauphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe

Erst jetzt werden die einheitlichen Anfragen an die Gewerke versendet, in welche die Firmen die Positionen eintragen und dann ihr Angebot fristgerecht einsenden. Diese Zahlen dienen dem Architekten als Entscheidungsgrundlage für die Vergabe.

Die Leistungen im Einzelnen:

  • Vergabeverfahren planen und überwachen
  • Angeboten einholen
  • Angebote prüfen und vergleichen
  • Erste Gespräche mit den Anbietern
  • Protokoll über das Vergabeverfahren

Bauphase 8 HOAI: Objektüberwachung

Die Bauleitung gilt als anspruchsvollste und zeitaufwendigster Aufgabenbereich für den Architekten.  In diesem Projektabschnitt wird u.a. der Zeitplan für die Gewerke erstellt, dabei müssen vorwiegend die Abhängigkeiten zueinander berücksichtigt werden. Die Qualität und termingerechte Ausführung der Arbeiten müssen überwacht werden. Es folgt ein evtl. Mängelbericht, die Prüfung der Rechnungen und die Abnahme der Leistungen durch den Architekten vor der Übergabe. Für weitere umfassende Informationen über diesen Leistungsabschnitt lesen Sie hierzu auch die ausführlichen und gesonderten Erklärungen über die HOAI Leistungsphase 8 .

Die Leistungen im Einzelnen:

  • Objektüberwachung planen
  • Ablauf und Entwicklung der Arbeiten dokumentieren
  • Kosten überwachen
  • Kostenpläne anpassen
  • Mögliche Mängel erkennen
  • Verjährungsfristen dokumentieren
    Nachbesserung der Mängel überwachen

HOAI Bauphase 9: Objektbetreuung

Die letzte Phase beginnt nach der Fertigstellung des Bauwerks und endet erst nach der dem Ablauf der Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche und darf auch dann erst abgerechnet werden. Zu den Aufgaben der Leistungsphase 9 gehören die Überwachung der Fristen und die Kontrolle der Mängelbeseitigung. Die letzte Phase endet mit der Freigabe von Sicherheitsleistungen.

Die Leistungen im Einzelnen:

  • Besichtigung und Überprüfung möglicher Mängel
  • Nachbesserung kontrollieren
  • Inventarverzeichnissen erstellen
  • Wartungs- und Pflegeanweisungen
  • Leitfaden für die Instandhaltung anfertigen

HOAI in der Praxis

Die HOAI ist gut durchdacht und versucht die Bedürfnisse von Architekten und Ingenieuren möglichst genau und detailliert abzubilden. Doch erst die Praxis zeigt, wie gerecht die Honorierung mit der geleisteten Arbeit übereinstimmen. Das gilt auch für ein theoretisch optimal programmierte Software, die in erster Linie die Aufgaben verfolgt eine präzisere und effektivere Zuordnung der Kosten und somit eine gerechte Leistungsabrechnung zu ermöglichen. Planungsbüros erwarten vor allem eine Steigerung der Rentabilität ihres Büros.

So nutzt man die HOAI heute

Die KOBOLD Zukunftsstudie, erstellt 2022, belegt, dass vor allem die Software Kobold Control exakt diese Herausforderung der Gegenwart bestens meistert. In der Praxis zeigt sich, dass Planungsbüros u.a. folgende Verbesserungen bei der Anwendung der HOAI erreichen: Mehr Zeitersparnis, bessere Terminplanung und mehr Freiräume für Kreativität. Konkret: Aufgaben der Stunden- und Zeiterfassung, die Analyse von Projekttagen konnten nachweislich verbessert und erleichtert werden. Das belegen die Aussagen von Anwendern.

HOAI vs. Freie Rechnungsstellung
Bevor der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juli 2019 die verbindliche Regelung der Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung gekippt hat, stand die Geltung der HOAI außer Frage. Seit 2021 haben Architekten und Ingenieure die Wahl: Sie können die Honorarordnung (HOAI 2021) weiter anwenden oder eine freie Honorarermittlung, bspw. zeitbasiert oder mit Teilpauschalen, vereinbaren.

Was ist nur die bessere Lösung?

Die ideale Entscheidung für einer der beiden Möglichkeiten, der HOAI oder der freien Rechnungsstellung hängt auch von der Projektlage ab. Daher empfiehlt sich bei jeder Auftragsanbahnung eine Honorarvorauskalkulation auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure zu berechnen. Diesen Zahlen stellt man dann den geplanten Leistungsumfang inklusive Zeitaufwand gegenüber. Dabei sollte stets darauf achten, so realistisch wie möglich zu planen und zusätzlich 20 % an Pufferzeiten bzw. -kosten und die Nebenkosten, wie bspw. Fahrtkosten, Telefonkosten, Vervielfältigung von Unterlagen, usw. zu addieren. Der Vergleich beider Vorab-Honorarberechnungen ergibt schließlich die beste Lösung.

Die Rollenverteilung hat Auswirkungen auf die Anwendung der HOAI

Damit Architekten und Bauleiter und die Bauherrschaft reibungslos zusammenarbeiten, müssen die Rollen eindeutig verteilt sein. Denn diese Aufgabenverteilung hat auch Einfluss auf die gerechte Verrechnung der jeweils erbrachten Leistungen. Es empfiehlt sich daher auf jeden Fall diese Vereinbarungen schriftlich festzulegen.

Die Hauptrollen übernehmen in der Regel die Bauherrschaft, der Architekt und das ausführende Bauunternehmen. Wie wichtig diese Rollenverteilung ist, zeigt ein Beispiel:

Wenn der Bauherr es will, kann er die Bauüberwachung zusammen mit dem Planer übernehmen. Doch dann hat das Auswirkungen auf die Anwendung der HOAI. Denn sogenannte übergeordnete Koordinationsleistungen und die Überwachung der Zeit- und Terminpläne müssen extra beauftragt werden. Diese verstehen sich nicht als Grundleistungen. Analog müssen auch alle weiteren am Projekt Beteiligten ihre Aufgaben innerhalb der Leistungsstufen 1- 9 klar definieren.

HOAI Leistungsphase 8

Die Leistungsphase 8 (LP8) hat mit 32 Prozent den größten Anteil am Gesamthonorar, gemessen an allen Leistungsphasen von 1-9 im Rahmen der HOAI. Hier erfahren Sie, wie Sie das große Potenzial heben können!

 

HOAI Leistungsphase 9

Neben der Leistungsphase 1 ist die die Leistungsphase 9, der Abschnitt bei der Erstellung eines Gebäudes, wo der geringste Anteil am Gesamthonorar ausmacht. Dennoch sollte man diesen Aspekt nicht unterschätzen.

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  • Honorarberechnung nach allen Leistungsbildern und Beratungsleistungen der HOAI
  • Honorartafeln 2002 bis 2021 inklusive Kostengruppen nach DIN 276
  • Optionale erweiterte Kalkulationen nach Siemon, Simmendinger oder Teilleistungskatalog HOAI
  • Flexible Berechnung von Leistungsbild, Umbauzuschlägen, Projekt-Nebenkosten, zusätzlichen Leistungen

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Christian Breukmann

Prokurist | Leitung Vertrieb, Marketing & Produktmanagement Seit 10. Jahren bei KOBOLD Management Systeme GmbH