HOAI Leistungsphase 8: Hier schlummert das größte Potenzial

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Zuletzt aktualisiert: April 2024

Die Leistungsphase 8 (LP8) hat mit 32 Prozent den größten Anteil am Gesamthonorar, gemessen an allen Leistungsphasen von 1-9 im Rahmen der HOAI.

Das sind rund 32 % des Gesamthonorars bei Gebäuden und Innenräumen und somit fast ein Drittel des Auftragsvolumens. Somit ist es nicht verwunderlich, dass sich immer mehr Planungsbüro auf die Bauüberwachung spezialisieren. Doch gleichzeitig ist diese beliebte und ertragreiche Leistungsphase, welche die Bauleitung umfasst, als besonders problematisch.

Vor allem dann, wenn die Leistungsphase als Einzelleistung angeboten wird, gelten besondere Regeln. Es besteht zudem die Gefahr, dass berechtigtes Honorar unberücksichtigt bleibt und somit verschenkt wird. Bei der Honorarberechnung für die Leistungsphase (LP 8) ist daher besondere Aufmerksamkeit geboten.

HOAI-Leistungsphase 8: Die Bauleitung

Erst ab der Leistungsphase 8 beginnen die eigentlichen Bauarbeiten. Das Planungsbüro übernimmt die Aufgabe, die ordnungsgemäße und termingerechte Ausführung aller Arbeiten zu überwachen.

Dabei gilt es, die Vorgaben der Baugenehmigung, der Ausführungspläne und Leistungsbeschreibungen im Rahmen der HOAI-Leistungsphasen zu beachten.

Wann ist eine Beauftragung der Bauleitung als Einzelleistung sinnvoll?

Bei einem kleineren Bauvorhaben wie dem Bau einer Garage oder eines Einfamilienhauses übernimmt der Architekt oder Ingenieur meist alle HOAI-Leistungsphasen von 1-9. Die bauleitende Phase wird auch gern von reinen Bauingenieuren übernommen. Die Leistungsphase gesondert zu vergeben, macht vor allem Sinn bei größeren Bauprojekten, dann wird die Leistungsphase 8 oft ausgegliedert und als Einzelleistung übernommen. Hier gilt es dann jedoch einige Besonderheit bei der Honorarberechnung zu berücksichtigen:

Die Besonderheiten bei der Honorarabrechnung für die HOAI-Leistungsphase 8

Warum ist die Honorarrechnung in der HOAI-Leistungsphase 8 so schwierig? Was macht ausgerechnet diese Leistungsphase so schwer kalkulierbar? Der Grund: Die Bauleitung ist ein komplexes, sensibles System, welches nur funktioniert, wenn die wichtigsten Faktoren reibungslos ineinandergreifen. Wenn man sich in der Branche umhört und Architekten und Ingenieure zu ihren Erfahrungen mit der Bauleitung befragt, werden immer wieder dieselben Faktoren bzw. Problemfelder genannt:

Problemfeld 1 in der HOAI-Leistungsphase 8: Der Umgang mit Baufirmen

Die konfliktfreie Zusammenarbeit vieler Gewerke am Bau ist leider allzu häufig noch keine Realität. Nicht nur, dass diese aus verschiedenen Regionen kommen, sie unterscheiden sich meist in Arbeitsabläufen, Leistungs- und Qualitätsbereitschaft.

Auch können Unterschiede in Firmengröße und -auslastung eine wichtige Rolle spielen. Von der grundsätzlichen Arbeitsmoral inklusive Termintreue einmal ganz zu schweigen. Als Bauleiter ist es Ihr Job, all diese Unterschiede unter einen Hut zu bekommen und die HOAI Leistungsphase 8 nicht nur fristgerecht, sondern auch mängelfrei und im Rahmen des Budgets umzusetzen.

Manch einer mag sich – besonders in konfliktreichen Bauleitungen – mehr als Dompteur, denn als Bauleiter fühlen.

Schauen Sie auch in unseren Blogbeitrag über agiles Projektmanagement, um solche Schwierigkeiten in den Griff zu bekommen.

Problemfeld 2 in der HOAI-Leistungsphase 8: Der Bauherr und seine Änderungswünsche

Besonders schwierig wird es, wenn der Bauherr mit unerwarteten Änderungs- oder Sonderwünschen überrascht. Oder wenn gestiegene Erwartungen auf Auftragsgeberseite sich nicht mehr mit dem Kostenplan vereinbaren lassen.

Ein häufiges Problem in der HOAI Leistungsphase 8 sind auch verschleppte oder zu zögerlich getroffene Entscheidungen auf Bauherrenseite. Dadurch geraten Bauabläufe ins Stocken; Pläne werden nicht angepasst und neue Abstimmungen nicht getroffen. Dann droht das ganze Projektmanagement zu scheitern.

Problemfeld 3 in der HOAI-Leistungsphase 8: Bauzeitverlängerung und Honoraransprüche

Wer zahlt bei Bauzeitverzögerungen? Steht ihnen als Planungsbüro mehr Honorar zu als vereinbart, wenn einzelne Baufirmen eine deutliche Bauzeitverlängerung verursachen?

Und was ist mit unerwarteten Ereignissen wie die Kündigung einer Baufirma, mangelnde Tragfähigkeit von Untergründen, das Auffinden einer Fliegerbombe aus dem 2. Weltkrieg und ähnlich unerfreuliches?

Es ist wichtig im Vorfeld die Frage nach einem Zusatzhonorar bei Bauzeitverlängerung vorab zu regeln.

HOAI Leistungsphase 8 als Einzelleistung

Problemlösung und Strategien

Wer als Planungsbüro in ein Projekt in der Planungsphase 8 eintritt, der übernimmt die Zusammenarbeit mit den bereits beauftragten Baufirmen und mit dem Bauherren. Mit diesem bestehenden Projektpartner muss das Planungsbüro dann kooperativ und konstruktiv zusammenarbeiten. Damit einer rentablen Abrechnung der HOAI Leistungsphase 8 (LP8) als Einzelleistung nichts im Wege steht, sollte man die folgenden drei Punkte unbedingt beachten:

Zwei Möglichkeiten der Abrechnung

  1. Berechnen Sie Ihr Honorar nach den Regeln der § 15 Absatz 2 und § 16 HOAI.
  2. Berechnen Sie Ihren Honoraranspruch nach HOAI § 19 Absatz 4.

Bitte beachten: Die zweite Variante ist nur möglich, wenn Sie ausschließlich mit der HOAI Leistungsphase 8 beauftragt werden. Sollte bspw. noch die HOAI Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) hinzukommen, ist diese Abrechnungsmöglichkeit für Sie passé.

Als Faustregel gilt: Je höher die anrechenbaren Kosten in HOAI Leistungsphase 8, desto gewinnbringender ist Variante 2.

Welche Abrechnungsart die bessere ist, lässt sich leider nicht pauschal feststellen, sondern muss im Einzelfall geprüft werden. Glücklicherweise sind Sie als Architekt in ihrer Wahl der Abrechnungsvariante völlig frei.

Sie können sich noch nach Abschluss der HOAI Leistungsphase 8 für die wirtschaftlichere Variante entscheiden.

Eine Entscheidungshilfe in Form einer detaillierten Tabelle und vertiefende Informationen zu den beiden Honorarberechnungen können Sie hier einsehen.

HOAI-Leistungsphase 8: Fragen Sie im Zweifel einen Experten

Um die komplexen und teils sensiblen Aufgabenstellungen in der HOAI Leistungsphase 8 (Mängelhaftung etc.) zu meistern, empfiehlt es sich bei Unsicherheiten, Experten hinzuzuziehen. Viele Architekten oder Ingenieure ziehen nicht gern zusätzliche Spezialisten hinzu, da sie die Mehrkosten scheuen. Dennoch ist das meist der effizienteste Weg zum Ziel.

Überlegen Sie, ob die verhältnismäßig geringe Investition in eine fundierte Beratung nicht doch sinnvoll ist. Denn so kommen Sie nicht nur sicher und schnell zur richtigen Entscheidung. Sie vermeiden auch Fehlentscheidungen, die nachträglich mitunter sehr teuer werden können. Denken Sie hier bspw. an die Beratung eines auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt, der Sie vor nicht versichertem Schaden bewahren kann.

Bei kleineren Unsicherheiten kann auch schon ein Gespräch mit dem Experten der beauftragten Baufirma vor Ort, den noch fehlenden Rest an Sicherheit bringen. Wichtig ist, sich die eigenen Grenzen und Unsicherheiten einzugestehen und den richtigen Experten für die jeweilige Frage zu finden. Denn auch das gehört zum professionellen Arbeiten dazu.

Fazit: Die HOAI Leistungsphase 8 ist als Einzelleitung lukrativ

Voraussetzung für eine gewinnbringende Bauleitung ist eine effektive Vorbereitung und Organisation der Baustelle. Nur wenn Sie als Architekt oder Ingenieur hier bereits über viel Erfahrung verfügen, sollten Sie die Übernahme der Bauleitung als Einzelleistung in Betracht ziehen.

Ansonsten fahren Sie mit der Unterbeauftragung eines spezialisierten Kollegen – nach Absprache mit dem Bauherrn – deutlich stressfreier. Als erfahrener Bauleiter sind Sie wiederum für Bauherrn zunehmend interessant. Zumal der Trend im Bauwesen zur ,schlüsselfertigen‘ Herstellung geht. Wenn Sie dann noch auf die lukrativere Abrechnungsart und eine realistische Kalkulation achten und bereit sind, im Zweifel auf Experten zurückzugreifen, haben Sie alles richtig gemacht.

Mehr darüber, wie Sie den Aufwand für Projekte gewinnbringend kalkulieren, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

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HOAI Leistungsphasen

HOAI Leistungsphasen: Hier erfahren Sie, was die Bauphasen 1-9 konkret beinhalten und die Umsetzung in der Praxis nach HOAI 2021 und 2013.

 

HOAI Leistungsphase 9

Neben der Leistungsphase 1 ist die die Leistungsphase 9, der Abschnitt bei der Erstellung eines Gebäudes, wo der geringste Anteil am Gesamthonorar ausmacht. Dennoch sollte man diesen Aspekt nicht unterschätzen.

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Christian Breukmann

Prokurist | Leitung Vertrieb, Marketing & Produktmanagement Seit 10. Jahren bei KOBOLD Management Systeme GmbH