KOBOLD Terminal

Zeiterfassung mit Terminalanbindung für Planungsbüro

 

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Eine funktionierende Zeiterfassung im Planungsbüro kann durch eine Anwesenheitserfassung mit Terminalanbindung noch einmal weiter optimiert werden. In diesem Fall erfassen Ihre Mitarbeiter über ein am Eingang Ihres Büros angebrachtes Terminal direkt, wann Sie im Büro anwesend sind, wann Sie für Ihr Büro auf einem Dienstgang sind, wann Sie es verlassen und wann Sie in der Pause sind.

Der Vorteil hierbei liegt eindeutig auf der Hand: Um die Anwesenheit zu erfassen, muss KOBOLD CONTROL nicht extra gestartet werden. Die Arbeitszeit wird mit Eintritt in die Büroräumlichkeiten erfasst. Unser Terminal kommuniziert hierbei wahlweise per Transponder oder direkt per Fingerprint.

Durch die Anbindung des Terminals bereitet KOBOLD CONTROL die daraus resultierenden Anwesenheitszeiten für Ihre Mitarbeiter so auf, sodass diese auf einen Blick die am Tage entstandene Gesamtstundenanzahl erkennen können und diese in der Folge im Sinne der Zeiterfassung auf Ihre Projekte verteilen können.

Dies schafft mehr Präzision und Effizienz für Ihre Zeiterfassung!

Das Terminal kann als Ergänzung zur Software KOBOLD CONTROL über KOBOLD bezogen werden.

Technische Daten

Datafox EVO 4,3“ in der KOBOLD-Ausführung

  • 4,3 Zoll Touch-Display mit LED-Backlight
  • KOBOLD spezifisches Tastaturlayout
  • Alu-Rahmen mit Echtglasfront
  • 125 kHz RFID Leser *(es besteht die Möglichkeit vorhandene Transponder mit anderem kHz-Bereich einzubinden)
  • Inkl. Wandmontageplatte und Schraubenset
  • PoE-fähig
  • Inkl. Netzteil
  • Voreinstellung des Stempelgrundes

Optionale Erweiterungen

  • Fingerprint-Reader
  • Spezielle oder vorhandene Transponder-Leser-Typen auf Anfrage

Bei technischen Rückfragen steht Ihnen unser Support gerne zur Verfügung.

+++NEUES URTEIL ZUR ARBEITSZEITERFASSUNG+++

Ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem September lässt Unternehmen aktuell aufhorchen. Das BAG urteilte, dass Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen.

In der Presseerklärung des BAG vom 13. September 2022 heißt es kurz und knapp:

„Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.“

Hintergrund dieses BAG-Urteils ist das sogenannte Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019. Dieses verpflichtet zur Arbeitszeiterfassung in den EU-Mitgliedstaaten. Nötig ist das laut EuGH, damit Arbeitnehmer ihre Ruhezeiten einhalten und die gesetzliche Höchstarbeitszeitdauer nicht überschreiten. Bisher ist dieses Urteil in Deutschland noch nicht in nationales Recht umgesetzt.

Unabhängig vom Urteil ist eine exakte Arbeits- und Projektzeiterfassung im Planungsbüro bereits heute die wichtigste Grundlage des Projektcontrollings.

Mit KOBOLD Terminal sind Sie bestens heute für das anstehende Gesetz zur systematischen Arbeitszeiterfassung hervorragend aufgestellt.

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