Webinar – Einführung der E-Rechnungspflicht 2025

Ab 2025 kommen Ingenieur- und Architekturbüros nicht mehr um das Thema E-Rechnungen herum. Auch wenn die neuen Regelungen auf den ersten Blick komplex erscheinen mögen – mit Ihrer Software KOBOLD sind Sie bestens darauf vorbereitet, E-Rechnungen sowohl zu empfangen als auch zu versenden. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, was die E-Rechnungspflicht für Ihr Büro bedeutet und wie Sie in KOBOLD mit wenigen Klicks E-Rechnungen verwalten können. 

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E-Rechnungen in KOBOLD in wenigen Klicks senden und empfangen 

 

Was müssen Sie über die E-Rechnungspflicht wissen? 

 

Die E-Rechnungspflicht wird ab 2025 schrittweise für B2B-Unternehmen eingeführt. Ingenieur- und Architekturbüros sind dann verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen und empfangen zu können. Dabei handelt es sich nicht um herkömmliche reine PDF-Rechnungen, sondern um standardisierte, maschinenlesbare Formate. 

 

Was genau ist eine E-Rechnung? 

 

Eine E-Rechnung unterscheidet sich von einer PDF-Rechnung dadurch, dass sie in einem digitalen, maschinenlesbaren Format vorliegt, das von Softwarelösungen automatisch verarbeitet werden kann. Für den Menschen ist sie ohne Hilfsmittel meist unlesbar. Der Vorteil: E-Rechnungen ermöglichen eine effizientere, digitalisierte Abwicklung Ihres gesamten Rechnungsprozesses – und helfen Ihnen, Zeit und Ressourcen zu sparen. 

 

Wie laden Sie E-Rechnungen in KOBOLD hoch und lassen sie einlesen? 

 

Mit KOBOLD können Sie empfangene E-Rechnungen schnell und einfach hochladen und verarbeiten. Mit dem Update im Dezember 2024 werden Sie in Ihrer KOBOLD Anwendung in den Rechnungseinstellungen auswählen können, ob Sie eine E-Rechnung erstellen möchtest. Du kannst zwischen den gängigsten Formaten XRechnung und ZUGFeRD wählen.  

 

  • XRechnung: Ein reines, maschinenlesbares XML-Format, das für Rechnungen an Behörden verpflichtend ist. 
  • ZUGFeRD: Ein hybrides Format, das sowohl menschen- als auch maschinenlesbar ist und bevorzugt im B2B-Bereich eingesetzt wird. 

 

 

Wie erstellen und versenden Sie E-Rechnungen in KOBOLD? 

 

KOBOLD macht das Erstellen und Versenden von E-Rechnungen denkbar einfach. Mit dem Dezember 2024 Update wird der Versand von E-Rechnungen in KOBOLD möglich sein. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem unten verlinkten Webinar und zu einem späteren Zeitpunkt in Form von Schulungsmaterialien an dieser Stelle. 

 

Vertiefen Sie Ihr Wissen in unserem Webinar 

 

Möchten Sie mehr über die E-Rechnungspflicht erfahren und wissen, wie KOBOLD Sie dabei unterstützt? Kein Problem! Schauen Sie sich die Aufzeichnung unseres Webinars an. Dort lernen Sie die neuen Funktionen kennen und erhalten praktische Tipps zur Umsetzung in Ihrem Büro. Die Webinar-Aufzeichnung und den Foliensatz können Sie kostenlos herunterladen. 

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